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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung: Anpassungsfaktor steigt 2024 um 7,5 Prozent

Die Beiträge der Wohngebäudeversicherung werden jedes Jahr an die Baupreis- und Lohnkostenentwicklung angepasst. Damit ist gewährleistet, dass das Gebäude ausreichend versichert ist.

Die Baupreise in Deutschland sind weiter gestiegen – wenngleich nicht mehr so stark wie im vergangenen Jahr. Während der sogenannte Anpassungsfaktor für 2023 noch um 14,7 Prozent stieg, beträgt der Anstieg für 2024 nur noch 7,5 Prozent. Dieser Wert wirkt sich auf die Höhe der Prämien in der Wohngebäudeversicherung aus. Diese werden jährlich an die Baupreis- und Lohnkostenentwicklung angepasst, um den tatsächlichen Kosten für die Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes gerecht zu werden.

„Für die EigentümerInnen von Wohngebäuden hat sich der Anstieg damit praktisch halbiert. Das ist in Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Die jährlichen Anpassungen sind notwendig, damit ein Haus jederzeit ausreichend versichert ist. Wäre ein Wohngebäude zu einem fixen Betrag versichert, würde dieser aufgrund der Inflation schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden abzudecken. Daher sind die meisten Gebäude in Deutschland zum gleitenden Neuwert versichert, das heißt ohne feste Versicherungssumme. „Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt. Niemand muss in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten.“, sagt Käfer-Rohrbach.

Auch wenn sich der Anstieg des Anpassungsfaktors spürbar abgeschwächt hat, liegt er dennoch für 2024 weiter über dem langfristigen Mittel von rund 4,3 Prozent pro Jahr. Grundlage der Berechnung sind der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts.    

Versicherte haben durch eine solche Beitragsanpassung kein außerordentliches Kündigungsrecht. Denn mit der Anpassung des Beitrages sind auch höhere Leistungen im Schadensfall verbunden. Allerdings können Kunden der Beitragsanpassung widersprechen. Das Gebäude wäre dann jedoch nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert und somit möglichweise schnell unterversichert.

Quelle: GDV

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